Provisionsteilung: Was bedeutet die Gesetzesänderung für Käufer und Verkäufer

Bisher war es beim Kaufen und Verkaufen von privaten Wohnimmobilien möglich, die Maklerprovision frei zu verhandeln. Doch ab dem 23. Dezember gilt beim Immobilienverkauf eine neue, geänderte Regelung: Wer eine Wohnimmobilie kauft, soll künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen als der, der sie verkauft. Das ist die simple Idee hinter der Gesetzesreform zur Provisionsteilung.

Das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ tritt am 23. Dezember in Kraft. Diese Regelung betrifft ausschließlich Verträge, bei denen auf der Käuferseite private Käufer stehen. Gewerbeverträge sind hier nicht betroffen und bleiben frei verhandelbar. Das Gesetz regelt nun ganz klar, dass Verkäufer und Käufer von privatgenutzten Wohnimmobilien sich die Maklercourtage hälftig teilen. Zwar wurde die Maklerprovision in den meisten Bundesländern bereits vor der Gesetzesreform geteilt, doch gab es bislang keine einheitliche Regelung zur Höhe der Teile. So ging in Bundesländern wie Bremen, Hamburg und Hessen die volle Courtage bis dato zulasten der Käufer, auch wenn meist der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Die neue Regelung soll private Käufer in Zukunft entlasten, doch keinesfalls Verkäufer dadurch benachteiligen.

Was ändert sich für private Käufer?

Mit dem Gesetz zur Provisionsteilung soll die Position von privaten Käufern in ganz Deutschland gestärkt werden. Ein gewissenhafter Makler sorgt schließlich dafür, dass Angebot und Nachfrage zu beidseitigen Vorteilen passgenau zueinanderfinden. Dass dafür allein oder zu einem Großteil die Käuferseite zu bezahlen hat, ist schlichtweg unfair. Deswegen sieht die Reform eine hälftige Teilung in allen Bundesländern vor. In Nordrhein-Westfalen bleibt alles bei der Regelung, die bereits seit Jahren praktiziert wird. Beide Parteien zahlen 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis nach Zustandekommen des Kaufvertrages.

In diesen Bundesländern kamen Verkäufer bislang um das Zahlen der Courtage herum. Käufer profitieren dort nun am meisten von der Provisionsteilung:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Teilweise Niedersachsen

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Worauf sollten Verkäufer nun achten?

Weil Verkäufer nun fürchten, mehr Maklercourtage zahlen zu müssen, fragen sich Eigentümer, ob sich der Gang zum Makler überhaupt noch lohnt. Wer so denkt, unterschätzt nicht selten den Aufwand, der in dieser Dienstleistung steckt. Zugegeben, die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Doch das bedeutet nicht, dass Käufer bereitwillig jeden Fantasiepreis akzeptieren oder Ihnen die Tür einrennen, wenn Sie ein paar Objektbilder ins Internet stellen.

Ein guter Makler, der sein Honorar wert ist, sorgt von Anfang bis Ende dafür, dass der Immobilienverkauf in geregelten Bahnen verläuft. Unser Service ist zu 100 % darauf ausgelegt, Sie als Verkäufer vollumfänglich zu entlasten. Wir bewerten Ihre Immobilie marktgerecht und bewerben sie zielgruppenadäquat. Wir nehmen Ihnen die zeitraubende und oft als lästig empfundene Kommunikation mit Interessenten ab und filtern fadenscheinige Angebote von vornherein aus. Dank unserer Marktkenntnis und unseres Verhandlungsgeschicks erzielen wir häufig deutlich höhere Verkaufspreise, als unsere Kunden zunächst für möglich hielten – und das in kürzester Zeit. Überzeugen Sie sich selbst.

 

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  • Kommunikation und Besichtigungsmanagement - unter Einhaltung der AHA-Regelungen auch als Video-Termin
  • Prüfung der Interessenten auf Bonität und Seriosität 
  • Verhandlungen um den Kaufpreis und die Übergabefristen 
  • Vorbereitung des Notartermins und Begleitung zur Beurkundung
  • Übergabe des Objekts ggf. mit Erstellung eines Protokolls 

 

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